Mietkauf

 

Beim Mietkauf tritt die Finanzierungsgesellschaft, wie beim Leasing, in den Kaufvertrag des Käufers ein. Der Verkäufer stellt die Rechnung an die Finanzierungsgesellschaft.

Das Kaufobjekt wird an den Käufer vermietet mit dem Recht, dieses in einer bestimmten Frist käuflich zu erwerben. Die gezahlten Mietraten werden hierbei angerechnet.

Bei einem Mietkauf wird die Mehrwertsteuer über alle Zahlungen (Raten, Anzahlung, Blockrate) bei Vertragsbeginn sofort fällig. Die laufenden Mietraten sind dann ohne Mehrwertsteuer zu zahlen.

Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum gleich zu Beginn auf den Käufer über. Das juristische Eigentum erwirbt der Käufer mit Zahlung der letzten Rate.

Der Käufer hat das Recht, jederzeit den Mietkaufvertrag zu kündigen. Neben der Zahlung der noch ausstehenden Raten entstehen keine weiteren Kosten.

Zusammenfassung

  • geregelter Eigentumsübergang
  • flexible Laufzeiten möglich
  • Aktivierung des Objektes in der Bilanz
  • Abschreibung möglich
  • Umsatzsteuer wird sofort fällig
  • Mietraten nur netto
  • vorzeitige Ablösung jederzeit möglich
  • mögliche Förderungen können genutzt werden

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